Einzeltherapie:
Für Kinder ist grundsätzlich eine Verordnung vom Kinderarzt über 10 x 60 Minuten Ergotherapie erforderlich.
Bei chefärztlich bewilligter Verordnung erhalten Sie je nach Krankenversicherung 50 – 80 % der Kosten rückerstattet.
Private Zusatzversicherungen übernehmen meist den Rest des Behandlungsbeitrags.